Dr. Mark Tobis

FACHGEBIET:
Facharzt für Augenheilkunde

STELLVERTRETER:
Holger Weiß

KONTAKT:
St. Nikolai-Straße 23
24340 Eckernförde
Tel. 04351 5535
dr.tobis@freenet.de

BERUFSPOLITISCHE ZIELE:
Weiter mehr Verein – weniger Körperschaft

Die Hauptaufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein sollte weiter sein, für ihre Mitglieder da zu sein, Hilfestellungen und Angebote zur Bewältigung der kassenärztlichen Herausforderungen zu bieten.

Als Vorsitzender des Landesverbands Schleswig-Holstein im Hartmannbund, des Ärzteverbandes aller Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinstudierenden, interessieren mich von Natur aus die Belange aller Ärztinnen und Ärzte, egal ob noch studierend, angestellt, im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig oder niedergelassen.

Daher sollten in der neuen Abgeordnetenversammlung Haus-, Fachärzte und Psychotherapeuten weiterhin harmonisch und erfolgreich zusammenarbeiten. Die vom Gesetzgeber zum Teil geforderte Trennung zwischen Haus- und Fachärzten sollte so weit wie möglich vermieden werden.

Auch sollte die Kooperation mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst und dem Landesministerium, das für Gesundheit verantwortlich ist, weiterhin gepflegt werden.

Nur eine in der kassenärztlichen Gesellschaft stark verankerte Kassenärztliche Vereinigung ist mächtig und kann die Interessen ihrer Mitglieder nach außen hin erfolgreich durchsetzen. Daher werde ich mich für mehr Transparenz in den Entscheidungsprozessen der Kassenärztlichen Vereinigung einsetzen. Ich werde mich erneut dafür einsetzen, dass die Stellvertreter gewählter Abgeordneter den gleichen Zugang zu den abgeordnetenversammlungsrelevanten Informationen erhalten wie die Abgeordneten selbst. Auch sollten die stellvertretenden Abgeordneten qua Amt automatisch Mitglied des Kreisstellenbeirates sein, so wie die gewählten Abgeordneten. Das kassenärztliche Spezialwissen über Honorarverteilungsmaßstab und andere kassenärztliche Belange muss so breit wie möglich verteilt sein.

Zudem werde ich mich dafür einsetzen, dass die Honoraranpassungen zeitnah erfolgen. Die Erhöhung der Tarife bei den Medizinischen Fachangestellten oder der Inflationsausgleich müssen schnell und umgehend über die Erhöhung des Orientierungspunktwertes ausgeglichen werden.

Um die Leistungsbereitschaft in unseren Praxen zu erhalten, sollte eine Entbudgetierung erfolgen.

Auch sollten Regresse nur im absoluten Ausnahmefall erfolgen. Hier sollte auch nur der Differenzschadensbetrag geltend gemacht werden können.

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