AV-Wahl 2022: Kandidatur - Wahlverfahren
Fragen und Antworten finden Sie in unserem FAQ-Bereich
Kandidatur
Sie konnten von Anfang April bis spätestens zum 3. Juni 2022, 18 Uhr Ihre Kandidatur anmelden.
Dazu mussten Sie bei der Geschäftsstelle des Wahlleiters in der KVSH, Bismarckallee 1-6, 23795 Bad Segeberg einen schriftlichen Wahlvorschlag einreichen.
Auf Ihrem Wahlvorschlag mussten Sie eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter benennen. Auch sie/er muss Mitglied der KVSH sein. Außerdem brauchten Sie Unterstützerstimmen. Ihr Wahlvorschlag musste von mindestens sieben anderen wahlberechtigten Mitgliedern Ihres Wahlkreises unterschrieben sein.
Unterlagen:
- Wahlvorschlag für Kandidatinnen/Kandidaten und Stellvertreterinnen/Stellvertreter
- Erklärung der Kandidatur/Stellvertretung
- Wahlvorschlag Unterstützerstimmen
Auch wenn Sie mit anderen Ärztinnen/Ärzten auf einem gemeinsamen Wahlvorschlag kandidieren (Listenwahlvorschlag), musste dieser von mindestens sieben wahlberechtigten Kolleginnen/Kollegen Ihres Wahlkreises unterschrieben sein. Die Unterstützerstimmen galten dann für alle auf dem Wahlvorschlag genannten Kandidatinnen/Kandidaten.
Ein Wahlvorschlag der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten musste von mindestens sieben KVSH-Mitgliedern aus dieser Fachgruppe unterschrieben sein.
In vielen Kreisstellen der KVSH fanden im Frühjahr Informationsveranstaltungen statt. Eine gute Gelegenheit, um Ihre Kandidatur bekannt zu geben und gleich die nötigen Unterstützerstimmen für Ihren Wahlvorschlag in Ihrem Wahlkreis zu sammeln.
Um kandidieren zu dürfen, müssen Sie Mitglied der KVSH sein.
Das sind alle in Schleswig-Holstein zugelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Außerdem alle bei Ärzten bzw. Psychotherapeuten oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum angestellten Ärzte bzw. Psychotherapeuten (mindestens zehn Wochenstunden tätig) und alle ermächtigten Krankenhausärzte bzw. Krankenhauspsychotherapeuten.
Alle Wahlkandidatinnen und -kandidaten können sich ab Mitte Juni auf www.av-wahl.de in einem Steckbrief persönlich vorstellen und über Ihre berufspolitischen Ziele informieren. Wir sprechen Sie dazu an und stellen für Sie Ihre Angaben auf dieser Website ein.
Wahlergebnis und Wahlverfahren
Ihre ausgefüllten Stimmzettel müssen spätestens bis Mittwoch, den 14. September 2022, 24 Uhr in der Geschäftsstelle des Wahlleiters in der KVSH, Bismarckallee 1-6, 23795 in Bad Segeberg eingegangen sein.
Alle nötigen Wahlunterlagen (Stimmzettel, Wahlumschlag und Wahlausweis) haben Sie mit der Post erhalten.
Auf Ihrem Stimmzettel haben Sie dann so viele Stimmen zur Verfügung, wie Abgeordnete in Ihrem Wahlkreis zu wählen sind. Die Zahl der Abgeordneten richtet sich nach der Zahl der ärztlichen Mitglieder der KVSH in dem jeweiligen Kreis.
Beispiele:
Kiel stellte bei der letzten Wahl zur Abgeordnetenversammlung 2016 fünf Abgeordnete. Wähler aus Kiel hatten also bis zu fünf Stimmen zur Verfügung, die sie entweder gebündelt einem Kandidaten geben oder auf mehrere Bewerber verteilen konnten.
Der Kreis Dithmarschen stellte einen Abgeordneten. Daher hatten die Wähler in diesem Fall eine Stimme.
Es können auch mehrere Kandidaten als ein gemeinsamer Wahlvorschlag kandidieren. Auch in diesem Fall gilt weiterhin: Sie können Ihre Stimmen auf mehrere Kandidaten verteilen – unabhängig davon, ob diese Einzelbewerber oder Teil des gemeinsamen Wahlvorschlags sind – oder alle Stimmen einem einzigen Kandidaten geben.
Bei der Stimmauszählung gilt: Da die Stimmen für die Kandidaten eines gemeinsamen Wahlvorschlages zunächst als Block addiert werden, kann es dazu kommen, dass Ärzte, die auf einem gemeinsamen Wahlvorschlag kandidieren, gewählt werden, obwohl sie weniger Stimmen als ein Einzelbewerber erhalten haben.
Die Stimmen werden am 15. September 2022 ausgezählt. Das Wahlergebnis wird dann auf dieser Website und im Oktober-Nordlicht veröffentlicht.
Leider wird sehr häufig vergessen, nicht nur den Stimmzettel in den vorfrankierten Briefwahlumschlag zu stecken, sondern auch den Wahlausweis beizulegen. Denken Sie also unbedingt daran, denn ansonsten ist Ihre Stimmabgabe ungültig.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der KVSH.
Dazu zählen z.B. auch die in Medizinischen Versorgungszentren und bei Vertragsärzten bzw. Vertragspsychotherapeuten angestellten Ärzte und Psychotherapeuten (mindestens halbtags mit mehr als zehn Wochenstunden) sowie ermächtigte Krankenhausärzte bzw. Krankenhauspsychotherapeuten.
Ende Anfang April 2022 liegen in der Geschäftsstelle des Wahlleiters in der KVSH, Bismarckallee 1-6 in Bad Segeberg und in Ihrer Kreisstelle Wählerlisten zur Einsicht aus.
Diese Listen enthalten die Namen aller wahlberechtigten Ärzte und Psychotherapeuten in Schleswig-Holstein.
Ansprechpartner in der KVSH:
Daniel Jacoby
Tel. 04551 883 3259
E-Mail: daniel.jacoby@kvsh.de
Nicole Geue
Tel. 04551 883 303
E-Mail: nicole.geue@kvsh.de
Adressen der Kreisstellen: www.kvsh.de/ueber-uns/selbstverwaltung/kreisstelle
Selbstverwaltung lebt vom Mitmachen und Mitgestalten.
Nur eine funktionierende Selbstverwaltung kann das politische Gewicht der niedergelassenen Ärztinnen/Ärzte und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten stärken.
Ihre gewählten Vertreterinnen und Vertreter gestalten die Politik der KVSH sechs Jahre lang mit und bestimmen als Abgeordnete die Dinge, die Ihren Praxisalltag unmittelbar beeinflussen, wie etwa den Honorarverteilungsmaßstab, den KVSH-Verwaltungshaushalt und wichtige Rechtsgrundlagen wie die Notdienstsatzung und das Sicherstellungsstatut.
Außerdem wählen die Abgeordneten die personelle Spitze der Selbstverwaltung, wie z. B. den Vorsitzenden der Abgeordnetenversammlung und den Vorstand der KVSH sowie wichtige Ausschüsse.
Es wird sehr häufig vergessen, nicht nur den Stimmzettelumschlag in den vorfrankierten Briefwahlumschlag zu stecken, sondern auch den Wahlausweis beizulegen. Denken Sie also unbedingt daran, denn ansonsten ist Ihre Stimmabgabe ungültig.
Ansonsten gilt:
Ungültig sind die Stimmzettel,
1. die nicht amtlich hergestellt sind,
2. die den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lassen,
3. die mit unzulässigen Angaben versehen sind,
4. auf denen mehr Stimmen vergeben wurden, als Abgeordnete zu wählen sind.
Ja. Sie wählen ihre Vertreter in der Abgeordnetenversammlung aus ihrer eigenen Fachgruppe. Die Wahl erfolgt dabei landesweit und nicht kreisbezogen wie bei den wahlberechtigten Ärzten.
Die den einzelnen Wahlvorschlägen zustehenden Sitze werden nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt ermittelt. Innerhalb der Wahlvorschläge werden die Sitze auf die Bewerber in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmen verteilt. Bei gleicher Höchstzahl oder Stimmenzahl entscheidet das Los. Das gilt auch für die Festlegung der Anzahl der Abgeordneten pro Wahlkreis.
Mehr dazu im Internet auf Wikipedia: D’Hondt-Verfahren erklärt auf Wikipedia
Geschäftsstelle des Wahlleiters in der KVSH
Daniel Jacoby
Tel. 04551 883 259
E-Mail: daniel.jacoby@kvsh.de
Nicole Geue
Tel. 04551 883 303
E-Mail: nicole.geue@kvsh.de