Selbstverwaltung

Es gibt viele Möglichkeiten für Sie, sich in der Selbstverwaltung ehrenamtlich zu engagieren.

Klicken Sie dazu einfach auf einen der vier Bereiche und informieren Sie sich über die Aufgaben, die personelle Zusammensetzung der verschiedenen Gremien der Selbstverwaltung und Ihre Mitmachmöglichkeiten:

Die Abgeordnetenversammlung (AV) ist das gewählte Selbstverwaltungsorgan der KVSH. Ihre 40 ehrenamt­lich tätigen Mitglieder vertreten die Vertragsärzte und -psychothe­rapeuten in Schleswig-Holstein. Sie haben weitreichende Möglichkeiten, den Kurs der KVSH mitzube­stimmen:

  • Beschlüsse über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die KVSH.
  • Einbringen von Anträgen, Resolutionen sowie Fragen an den Vorstand.
  • Beschlussfassung über wesentliche Grundlagen des Handelns der KVSH, darunter den Honorarvertei­lungsmaßstab (HVM), den KVSH-Verwaltungshaushalt, die Satzung der KVSH, die Notdienstsatzung und das Sicherstellungsstatut.
  • Wahl der personellen Spitze der KVSH: Vorsitzender der Abgeordnetenversammlung, Beirat, (haupt­amtlicher) Vorstand der KVSH, ärztliche Delegierte der KBV-Vertreter­versammlung aus Schleswig-Holstein.
  • Wahl der Mitglieder der Fachausschüsse für die hausärztliche Versorgung, für die fachärztliche Versor­gung, für Psychotherapie sowie der Mitglieder des Fachausschusses für angestellte Ärzte. Des Weiteren wählt die AV die Mitglieder des Finanzaus­schusses sowie die ärztlichen Mitglieder des Disziplinarausschusses.

Mitglieder der AV

  • 40 gewählte Ärzte und Psychotherapeuten.
  • Gewählt alle sechs Jahre von den rund 5.800 Mitgliedern der KVSH
  • Zudem wird für jeden Abgeordneten ein Stellvertreter gewählt, der den Abgeordneten im Verhinderungsfall vertritt.

Die KVSH unterhält eine regionale Ehrenamtsstruktur, d.h. in jedem Kreis / jeder kreisfreien Stadt in Schleswig-Holstein besteht eine ehrenamtliche Kreisstelle. Sie hat die Aufgabe, den Vorstand der KVSH zu unterstützen und sind örtliche Ansprechpartner.

Zusammensetzung

  • Die Mitglieder der KVSH in einem Kreis / einer kreisfreien Stadt wählen aus ihrer Mitte einen Kreisstel­lenvorsitzenden, einen Stellvertreter sowie bis zu fünf weitere Mitglieder des Kreisstellen­bei­rats. Darüber hinaus gehören die im jeweiligen Kreis gewählten Mitglieder der Abgeordnetenver­sammlung der KVSH dem Beirat an. Die nächsten Wahlen stehen im Frühjahr 2023 an. Sprechen Sie bitte auch Ihren Kreistellenvorsitzenden an, wenn Sie Interesse haben, für den Kreisstellenbeirat zu kandidieren.

Notdienstbeauftragte der KVSH

Aufgabe

  • Durch den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst stellt die KVSH die ambulante Versorgung auch zu sprechstundenfreien Zeiten sicher. Dieser Bereitschaftsdienst (Notdienst) wird regional koordiniert durch ehrenamtlich tätige Notdienstbeauftragte aus dem Kreis der Mitglieder der KVSH. Zu ihren Aufgaben gehören:
    – Planung der Dienstpläne der Ärzte im Notdienstbezirk
    – Ärztlicher regionaler Ansprechpartner für alle den Notdienst betreffende Themen in der Region

Zusammensetzung

Die jeweilige Notdienstversammlung hat ein Vorschlagsrecht für den regionalen Notdienstbeauftragten. Danach wird der zuständige Kreisstellenvorsitzende befragt und am Ende entscheidet der Vorstand der KVSH.

Die Qualitätssicherung in der ambulanten Versorgung ist eine Kernaufgabe der KVSH. Ärzte dürfen bestimmte ambulante medizinische Behandlungen nur durchführen, wenn sie ihre Befähigung hierzu nachweisen. Für Leistungen mit Qualifikationsvorbehalt wird die fachliche Befähigung des Antragstellers anhand vorgelegter Zeugnisse und Bescheinigungen und/oder durch ein fachliches Gespräch überprüft. Auch zur Aufrechterhaltung einer Genehmigung wird regelmäßig geprüft, ob die Behandlungsqualität stimmt: Ärztliche Dokumentationen (Ultraschallbilder, Röntgenbilder etc.) wer­den stichprobenhaft überprüft, medizinische Geräte, die der Arzt in der Praxis benutzt, Leistungs­kontrollen unterzogen.

  • Diese Überprüfungen sind Aufgabe der Qualitätssicherungskommissionen sowie weiterer Gremien der Qualitätssicherung (gemeinsame „Kompetenz-Zentren“ mit Nachbar-KVen, Sachverständigen­gremien bzw. Ärztliche Stellen für Qualitätsprüfungen entsprechend der Röntgen- und Strahlen­schutzverordnung), in denen erfahrene Ärzte ehrenamtlich ihr Wissen und ihren Sachverstand ein­bringen.

Zusammensetzung

  • Gemeinsam ist allen genannten Gremien, dass sie sich aus Vertragsärzten und -psychotherapeuten zusammensetzen, die ihr Wissen und ihre Erfahrung ehrenamtlich in den Dienst der Qualitätssiche­rung stellen. Ohne ihren Sachverstand und ihre intensive Mitarbeit in den Kommissionen und weite­ren Gremien wäre eine Umsetzung der vielfältigen Qualitätssi­cherungsmaßnahmen nicht möglich.
  • Die ehrenamtlich in den Kommissionen tätigen Ärzte und Psychotherapeuten werden vom Vorstand der KVSH berufen und stehen der Verwaltung auch im Antrags- und Genehmigungsverfahren bera­tend zur Seite.
  • Zulassungsausschuss und Berufungsausschuss
  • Gemeinsamer Beschwerdeausschuss im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung
  • Landesausschuss und Erweiterter Landesausschuss

Regine Roscher
Assistentin der Selbstverwaltung

Tel.: 04551 883 218
E-Mail: regine.roscher@kvsh.de

Claudia Hagen
Tel.: 04551 883 230
E-Mail: claudia.hagen@kvsh.de

Ansprechpartner

Fragen zur Wahl der Abgeordneten­versammlung beantworten Ihnen gerne:

Daniel Jacoby
Tel. 04551 883 259
E-Ma